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Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht und Vertragshändlerrecht

Das Urteil des Monats: Neu gegründete Gesellschaft kann nicht über bestehende Geschäftsbeziehungen verfügen

Übernimmt eine neu gegründete Gesellschaft sowohl die Kunden als auch den Handelsvertreter eines insolvent gewordenen Unternehmens, so sind die bisherigen Kunden des insolventen Unternehmens, die aufgrund der Tätigkeit des Handelsvertreter erstmals ein Geschäft mit dem neu gegründeten Unternehmen abgeschlossen haben, als vom Handelsvertreter geworbene Neukunden dieses Unternehmens anzusehen. Der Umstand, dass der Inhaber des neu gegründeten Unternehmens vom Insolvenzverwalter den Kundenstamm des übernommenen Unternehmens erworben und dem Handelsvertreter die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt hat, kann allerdings unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu einer Kürzung des Ausgleichsanspruchs führen, wenn dem Handelsvertreter dadurch die Werbung dieser Kunden für das neu gegründete Unternehmen erleichtert wird.

Für den Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ist es ohne unmittelbaren Einfluss, wenn in einer als OHG organisierten Handelsvertretung nach und nach die OHG Gesellschafter ihre Anteile in eine GmbH einbringen und auf diese Weise dann letztlich das Vermögen der OHG auf die GmbH übergeht. Ein solcher Rechtsformwechsel allein rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung durch den Unternehmer nicht und stellt auch kein schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners dar. Der Handelsvertretung verbleibt daher der Handelsvertreterausgleichsanspruch.

Dieses Urteil des BGH ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

Alle Urteile zum Handelsvertreterrecht und Vertriebsrecht können vollständig oder auch nur in Leitsatzform ausgedruckt werden. Die Sammlung wird regelmäßig um kostenpflichtige Ergänzungslieferungen/Updates erweitert.

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Handelsvertreterrecht

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